
AGB
1. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Carbon Cleaning Nord, Inhaber Manuel Fass – nachfolgend „Auftragnehmer“ – und dem Kunden.
2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsgegenstand
1. Gegenstand des Vertrages ist die Reinigung und Wartung von:
• Ansaugsystemen
• Dieselpartikelfiltern (DPF)
• Abgasrückführungssystemen (AGR)
• Drosselklappen, Drallklappen und zugehörigen Bauteilen
2. Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Arbeiten, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg (z. B. dauerhafte Fehlerfreiheit).
3. Leistungsumfang und technische Hinweise
1. Die Reinigung dient der Verbesserung bzw. Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit verschmutzter Bauteile.
2. Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass:
• bereits vorhandene Vorschäden oder Materialermüdungen durch die Reinigung sichtbar werden können,
• elektronische Fehlercodes oder Softwareprobleme unabhängig von der Reinigung auftreten können,
• eine vollständige Behebung sämtlicher Motor- oder Abgasprobleme nicht garantiert werden kann.
3. Eine Softwareanpassung oder Steuergeräteprogrammierung ist nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, bekannte Vorschäden, Vorreparaturen oder bestehende Fehlermeldungen anzugeben.
2. Der Kunde stellt sicher, dass das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand übergeben wird.
3. Unterbleibt die Mitteilung wesentlicher Informationen, haftet der Auftragnehmer nicht für daraus resultierende Schäden.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Es gelten die im Angebot oder Auftrag vereinbarten Preise.
2. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
3. Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
6. Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei:
• Vorsatz
• grober Fahrlässigkeit
• Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
3. Keine Haftung besteht für:
• bereits vorhandene technische Defekte
• Software- oder Steuergeräteprobleme
• Folgeschäden durch verschlissene oder defekte Bauteile
• Fehlermeldungen ohne nachweislichen ursächlichen Zusammenhang mit der erbrachten Leistung
7. Gewährleistung
1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
2. Bei gebrauchten oder stark verschlissenen Bauteilen kann die Gewährleistung gegenüber Unternehmern ausgeschlossen werden.
3. Eine Garantie wird nur übernommen, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
8. Abnahme
1. Das Fahrzeug gilt als abgenommen, sobald es vom Kunden übernommen wird.
2. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen, schriftlich anzuzeigen.
9. Eigentumsvorbehalt
Eingebaute oder ersetzte Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
